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Stefan Roggenhofer

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Stefan Roggenhofer

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Unsere Anwaltskanzlei ist stolz darauf, eine ganzheitliche Rechtsberatung zu bieten und unsere Expertise erstreckt sich dabei auf zahlreiche Rechtsgebiete, darunter auch das Verkehrsrecht. Ob Sie als Kraftfahrer mit rechtlichen Fragen konfrontiert sind oder als Opfer eines Verkehrsunfalls Unterstützung suchen, unser erfahrenes Team von Verkehrsanwälten steht Ihnen zur Seite.

Verkehrsrecht – Umfassende Beratung und Unterstützung

Das Verkehrsrecht umfasst eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und Vorschriften, die den Straßenverkehr betreffen. Es regelt sowohl die Teilnahme am Straßenverkehr, die technischen Standards und die Zulassung von Fahrzeugen, als auch die Haftung und die Regulierung von Schäden bei Verkehrsunfällen. Unsere Aufgabe als Ihre Verkehrsrechtsanwälte ist es, Sie in allen diesen Bereichen zu unterstützen und zu vertreten.

Verkehrsunfallrecht – Ihr Recht im Schadensfall

Das Verkehrsunfallrecht ist ein spezieller Bereich innerhalb des Verkehrsrechts, der sich mit der Regulierung von Schäden nach Verkehrsunfällen befasst. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden, begleiten wir Sie von der ersten Schadensmeldung an die Versicherung bis hin zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Dienstleistungen im Verkehrsrecht

Unser Angebotsspektrum im Bereich Verkehrsrecht reicht von der Beratung und Vertretung in Bußgeld- und Strafverfahren, über die Unterstützung bei Schadensregulierungen nach Verkehrsunfällen, bis hin zu Fragen rund um den Fahrzeugkauf und -verkauf. Gemäß Ihren individuellen Bedürfnissen prüfen wir für Sie Verträge, entwerfen spezielle Vertragsklauseln und beraten Sie zu Ihren Ansprüchen.

Beauftragung eines Anwalts für Verkehrsrecht

Sie können uns jederzeit telefonisch oder schriftlich beauftragen. Nach Prüfung des Sachverhalts und Sichtung der Unterlagen werden wir uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden. Unser Ziel ist es immer, Ihnen einen effizienten und unkomplizierten Service zu bieten.

Gebühren im Verkehrsrecht

Die Gebühren für unsere Leistungen im Verkehrsrecht richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG. Diese Gebühren hängen in der Regel vom Gegenstandswert ab und können bei gerichtlichen Verfahren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden.

Egal ob Privatperson oder Unternehmen, bei uns finden Sie professionelle Rechtsberatung und Vertretung im Verkehrsrecht. Profitieren Sie von unserer Expertise und Erfahrung – wir freuen uns, Sie in unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen.

Artikel von Stefan Roggenhofer


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