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Steinert Strafrecht | Strafverteidiger in Paderborn

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Steinert Strafrecht | Strafverteidiger in Paderborn

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Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation im Verkehrsrecht befinden, kann die präzise und rechtzeitige Unterstützung durch die Steinert Anwaltskanzlei in Paderborn entscheidend sein. Nach Erhalt einer polizeilichen Vorladung oder Anklage, sollten Sie sich umgehend an uns als erfahrene Strafverteidiger wenden.

Verhalten bei polizeilicher Vorladung und Anklage

Unsere Kanzlei wird sofort bei der Polizei Akteneinsicht beantragen und auf Basis dieser Informationen eine optimale Verteidigungsstrategie für Sie entwickeln. Es ist wichtig zu wissen, dass Schweigen während einer Polizeivernehmung nicht verdächtig ist, auch wenn Ermittlungsbeamte Ihnen oft etwas anderes weismachen wollen. Als Beschuldigter sind Sie auch nicht dazu verpflichtet, aktiv an Ihrer Überführung mitzuwirken.

Unsere Verteidigungsstrategie

Zur Entwicklung einer tragfähigen Verteidigungsstrategie, führen wir zunächst ein Erstgespräch und beantragen anschließend Akteneinsicht. Dies ermöglicht es uns, Ihren Fall genau einzuschätzen und eine fundierte Strategie zu erarbeiten.

Rechtsmittel gegen Urteile

Sind Sie bereits verurteilt worden, besteht die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. In Strafsachen können Berufung oder Revision gegen erstinstanzliche Urteile eingelegt werden. Dies muss jedoch binnen 1 Woche seit Verkündung des Urteils erfolgen. Bei unverschuldetem Versäumen dieser Frist prüfen wir gerne die weiteren Möglichkeiten für Sie.

Wann ist eine Pflichtverteidigung nötig?

Eine Pflichtverteidigung wird bei bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen relevant, beispielsweise wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird oder eine Hauptverhandlung vor einem Schöffengericht stattfindet. Sollte eine Pflichtverteidigung in Ihrem Fall in Betracht kommen, übernehmen wir diese gerne für Sie.

Kosten der Strafverteidigung

Die Kosten der Strafverteidigung variieren je nach Aufwand und Umfang des Verfahrens. In den meisten Fällen treffen wir mit unseren Mandanten eine Honorarvereinbarung, die den konkreten Arbeitsaufwand berücksichtigt. Eine umfassende Erstberatung bieten wir gegen eine Gebühr von 220 Euro an. Diese Kosten werden bei Beauftragung unserer Kanzlei mit der Strafverteidigung verrechnet.

Übernahme der Kosten durch Rechtsschutzversicherung

Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Anwalts- und Gerichtskosten im Zusammenhang mit einem Strafverfahren nicht. Informieren Sie sich daher vorab bei Ihrer Versicherung. Aus verschiedenen Gründen könnte es sinnvoller sein, die Kosten direkt und nicht über die Versicherung abzurechnen.

Allgemeines Strafrecht

Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im allgemeinen Strafrecht. Dazu gehören beis

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