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Susanne Dreßler

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Susanne Dreßler

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Die Anwaltskanzlei Dreßler in Amberg ist Ihre erste Adresse für alle rechtlichen Fragen rund um das Thema Verkehr. Mit langjähriger Erfahrung und hoher fachlicher Kompetenz sind wir Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um die Klärung von Sachverhalten und Ihren Schutz vor juristischen Hürden geht.

Expertise im Verkehrsrecht

Unsere Kanzlei ist nicht nur auf Familien- und Medizinrecht spezialisiert, sondern kümmert sich auch leidenschaftlich um Fälle im Verkehrsrecht. So übernehmen wir beispielsweise die Regulierung von Sach- und Personenschäden sowie des Schmerzensgeldes im Falle eines Verkehrsunfalles. Dabei klären wir, ob die Vorwürfe nachweisbar zutreffen und ob die verhängte Strafe einschließlich der Punkte im Verkehrszentralregister angemessen ist.

Transparente Gebührenstruktur

Gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnen sich unsere Gebühren anhand des Streit- bzw. Gegenstandswerts. Dies schafft Transparenz und Sicherheit – sowohl für uns, als auch für Sie als Mandant.

Kostenübernahme durch die Versicherung

Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, so trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten unserer Tätigkeit. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, klären wir gerne ab, ob diese die entstehenden Kosten deckt und rechnen gegebenenfalls direkt mit ihr ab.

Unterstützung bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Sollte keine Rechtsschutzversicherung eintreten, unterstützen wir Sie gerne beim Beantragen von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe. Hierzu benötigen wir Nachweise über Ihre monatlichen Einnahmen und regelmäßige Belastungen sowie Kontoauszüge der letzten drei Monate.

Beratungshilfe und außergerichtliche Vertretung

Benötigen Sie nur eine außergerichtliche Vertretung, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Dafür benötigen Sie einen Berechtigungsschein vom zuständigen Amtsgericht. In diesem Fall ist für unsere anwaltliche Tätigkeit lediglich eine Selbstbeteiligung von 15,00 € zu entrichten.

Fahrzeugführer und Bußgeldbescheide

Haben Sie ein Anhörungsformular oder einen Bußgeldbescheid erhalten, beraten und vertreten wir Sie selbstverständlich auch in diesen Fällen. Wir klären, ob die Vorwürfe zutreffen und ob die verhängte Strafe einschließlich der Punkte im Verkehrszentralregister angemessen ist.

Erfahrung in Sachen Testament

Auch wenn Ihr Anliegen das Verfassen eines Testaments betrifft, sind Sie bei uns richtig. Wir beraten Sie kompetent und individuell, um die beste Lösung für Sie und Ihre Angehörigen zu finden.

Artikel von Susanne Dreßler


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