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Thorsten Rühl

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Thorsten Rühl

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Etabliert, erfahren und fachkundig – das sind Attribute, die mit der Anwaltskanzlei Rühl & Hick verbunden werden. Mit Sitz in Bottrop steht unsere Kanzlei seit Jahren für eine qualitative und kompetente rechtliche Beratung. Unser breites Fachwissen umfasst Rechtsgebiete wie das allgemeine Zivilrecht, Strafrecht, Familienrecht und insbesondere das Verkehrsrecht. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, sei es bei einer rechtlichen Beratung, vor Gericht oder auch außergerichtlich.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist ein komplexes Feld, in dem wir über langjährige Erfahrungen verfügen. Wir kümmern uns um eine Vielzahl von Problemen, die im alltäglichen Leben entstehen können. Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstandsverstöße, Verkehrsunfälle und daraus resultierende Auseinandersetzungen mit Versicherungen oder strafrechtliche Verfahren wegen Unfallflucht, Trunkenheitsfahrten oder Straßenverkehrsnötigungen gehören zu den typischen Situationen, in denen wir unsere Mandanten vertreten und unterstützen.

Strafrecht

Im Bereich Strafrecht bieten wir professionelle Strafverteidigung an. Die Konfrontation mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kann auf alle Beteiligten einschüchternd wirken. Wir sind in solchen Situationen an Ihrer Seite, um Sie gegenüber der Staatsgewalt zu vertreten, entlastende Umstände zur Geltung zu bringen und den rechtmäßigen Verlauf des Verfahrens zu gewährleisten.

Familienrecht

Familienrechtliche Problemstellungen treten häufig auf und sind oft mit emotionalen und wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden. Ob Unterhaltsansprüche, die Folgen einer räumlichen Trennung oder Umgangsrechte für gemeinsame Kinder, wir stehen Ihnen beratend zur Seite. Auch vermögensrechtliche Auseinandersetzungen oder die Klärung von Unterhaltsverpflichtungen nach einer Scheidung gehören zu den Themen, bei denen wir Sie juristisch begleiten und beraten.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wir vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter in sämtlichen Angelegenheiten des Mietrechts, von Zahlungsrückständen bis hin zu Störungen im Mietverhältnis. Im Wohnungseigentumsrecht bieten wir Beratung und Vertretung für Eigentümergemeinschaften, Einzeleigentümer und Verwalter an. Von der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Einzeleigentümern wegen Hausgeldrückständen bis hin zu Störungen des Gemeinschaftsverhältnisses kümmern wir uns um sämtliche rechtlichen Belange.

Sie suchen juristische Unterstützung in einem der genannten Rechtsgebiete? Dann kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Bottrop. Wir freuen uns auf Ihr Anliegen!

Artikel von Thorsten Rühl


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