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TOP ADAC Anwältin Martina Friese ᐅ Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht

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TOP ADAC Anwältin Martina Friese ᐅ Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht

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Martina Friese ist eine herausragende Anwältin mit spezieller Expertise im Verkehrsrecht. Ihre Unabhängigkeit und Freiheit in ihrer Tätigkeit wird gestärkt durch ihre enge Zusammenarbeit mit über 600 ADAC-Vertragsanwälten in Deutschland und dem Ausland. Ein stetiger, intensiver fachlicher Austausch mit dem ADAC sowie fortlaufende Weiterbildungen gewährleisten einen hohen Qualitätsstandard in ihrer Arbeit.

Erstattungsansprüche bei Nichtantreten eines Fluges

Es stellt sich oft die Frage, was passiert, wenn ein Fluggast trotz bestehender Buchung den Flug nicht antritt. Nach aktueller Rechtsprechung kann der Fluggast von der Fluggesellschaft die Erstattung von Flugnebenkosten verlangen, die durch den Nichtantritt eingespart wurden. Dies gilt selbst dann, wenn die Fluggesellschaft diese Kosten nicht in den Ticketpreis eingerechnet hat.

Haftung bei Fahrzeugbeschädigung durch herumfliegende Gartenmöbel

Ein weiterer interessanter Sachverhalt betrifft die Frage der Haftung bei Fahrzeugbeschädigungen durch herumfliegende Gartenmöbel während eines Sturms. Hierbei wurde entschieden, dass der Hauseigentümer haften muss, wenn seine Sicherungsmaßnahmen für die Gartenmöbel unzureichend waren und dadurch Schäden an Dritten verursacht wurden.

Gefährdungshaftung bei Brandschaden eines abgestellten Rollers

Eine besondere Rolle spielt auch die Gefährdungshaftung im Verkehrsrecht. Bei einem Fall, in dem ein ordnungsgemäß abgestellter Roller neben einer Transformatorenstation einen Brandschaden verursachte, wurde entschieden, dass keine Haftung besteht. Die Begründung dafür ist, dass kein Nachweis erbracht wurde, dass ein technischer Defekt am Roller den Brand verursacht hat.

Abzug „Neu für Alt“ bei Beschädigung eines alten Garagentores

Ein häufiger Kontroverspunkt ist der Abzug „Neu für Alt“. In einem aktuellen Fall, bei dem ein 12 Jahre altes Garagentor zerstört wurde, entschied das Gericht, dass kein Abzug „Neu für Alt“ vorgenommen werden darf. Für die Anwendung dieses Abzugs muss der Geschädigte einen messbaren Vermögensvorteil erhalten haben – dies war hier nicht gegeben.

Bergwanderung und Eigenverantwortung

Auch in Sachen Freizeitgestaltung gibt es oft rechtliche Grauzonen. Bei einer Bergwanderung muss unter gewissen Umständen die Eigenverantwortung des Einzelnen berücksichtigt werden. Insbesondere wenn die Entscheidung zur Fortsetzung einer anspruchsvollen Tour freiwillig getroffen wird, muss mit den Folgen selbst umgegangen werden.

Haftung bei Fahrradsturz ohne Berührung eines querenden Autos

Eine besondere Herausforderung stellt die Frage der Haftung bei einem Fahrradsturz ohne Berührung des querenden Autos dar. Hierbei wurde entschieden, dass die Autofahrerin nicht haften muss, da sie sich vorsichtig an die Kreuzung herangefahren hatte und keine Berührung vorlag.

Miet

Artikel von TOP ADAC Anwältin Martina Friese ᐅ Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht


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