Mit umfassender Expertise und langjähriger Erfahrung ist Sibylle Rapp als Fachanwältin im Verkehrsrecht aktiv. Zudem ist sie als unabhängige Rechtsanwältin für den ADAC tätig und übernimmt dort verantwortungsvolle Aufgaben. Mit ihrer gewissenhaften und fundierten Rechtsberatung steht sie sowohl Mandanten als auch Partnerkanzleien engagiert zur Seite.
Spezialisiert auf Verkehrsrecht
Das Tätigkeitsfeld von Sibylle Rapp liegt schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht. Durch ihre Spezialisierung kann sie eine besonders qualifizierte Rechtsberatung in diesem Bereich anbieten. Dabei behandelt sie sowohl Fälle aus dem Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht, als auch zivilrechtliche Angelegenheiten, die sich aus einem Verkehrsunfall ergeben können.
Partnerschaft mit dem ADAC
Als ADAC Vertragsanwältin arbeitet Sibylle Rapp eng mit über 600 anderen ADAC Vertragsanwälten sowie ADAC Vertrauensanwälten im Ausland zusammen. Dieses weitreichende Netzwerk ermöglicht es ihr, sich über aktuelle Entwicklungen im Verkehrsrecht zu informieren und sich fachlich auszutauschen.
Ausgezeichneter Qualitätsstandard
Der hohe Qualitätsstandard der Rechtsberatung wird durch ständige Weiterbildungen und regelmäßigen Austausch mit dem ADAC sichergestellt. Sibylle Rapp legt großen Wert auf fachliche Kompetenz und ständige Weiterentwicklung, um ihren Mandanten in jeder Situation die bestmögliche juristische Unterstützung zu bieten.
Frei praktizierende Rechtsanwältin
Als frei praktizierende Rechtsanwältin bietet Sibylle Rapp unabhängige und objektive Rechtsberatung an. Sie steht ihren Mandanten mit fachlicher Kompetenz und Engagement zur Seite und vertritt ihre Interessen engagiert und zielstrebig vor Gericht. In ihrer Arbeit verbindet sie rechtlichen Sachverstand mit persönlicher Beratung und individueller Betreuung.
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