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TOP ADAC Anwalt Christian Geier ᐅ Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Expertise im Verkehrsrecht

Unsere Anwaltskanzlei, Kleingarn & Geier, mit dem Fachanwalt Christian Geier an der Spitze ist spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Mit umfassender Kompetenz und langjähriger Erfahrung stehen wir Ihnen bei verkehrsrechtlichen Fragen zur Seite. Ob Verkehrsunfall, Verkehrsstrafe oder verkehrsrechtliche Beratung, wir gewährleisten eine effektive und lösungsorientierte Betreuung.

Schadenersatz bei herumfliegenden Gartenmöbeln

Einem Sturm kann kein Einhalt geboten werden, die Folgen allerdings können rechtlich aufgearbeitet werden. Laut dem LG Hagen sind Hauseigentümer für Schäden verantwortlich, die durch ihre herumfliegenden Gartenmöbel während eines Sturms entstehen. Sie müssen daher für entsprechende Sicherheitsvorkehrungen sorgen, um solche Situationen zu vermeiden.

Haftungsfragen bei Fahrzeugbränden

Wird ein Fahrzeug in der Nähe einer Transformatorenstation abgestellt und gerät in Brand, so muss ein klarer Zusammenhang zwischen dem Betrieb des Fahrzeugs und dem entstandenen Schaden nachgewiesen werden, damit die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs für die entstandenen Kosten aufkommt. Dies wurde vom OLG Bremen so entschieden.

Abzug neu für alt im Verkehrsrecht

Der Begriff „Abzug neu für alt“ im Verkehrsrecht bezieht sich auf die Abwertung einer beschädigten Sache, wenn diese durch eine neue ersetzt wird. Ist jedoch kein wirtschaftlicher Vorteil für den Geschädigten erkennbar, kann von diesem Abzug abgesehen werden.

Verantwortlichkeiten bei Bergwanderungen

Auch bei Freizeitaktivitäten wie Bergwanderungen können rechtliche Fragen auftreten. In Fällen, in denen eine Person sich als Guide anbietet, und es zu einem Unfall kommt, ist jedoch die Eigenverantwortung des Einzelnen entscheidend und nicht zwingend die Verantwortung des angeblichen Guides.

Haftung bei Fahrradunfällen

Nach einem Urteil des OLG Hamm ist für die Zurechnung der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs ein direkter Zusammenhang zwischen dem Betrieb des Kraftfahrzeugs und der Schadensursache erforderlich. Eine reine Anwesenheit eines betriebenen Fahrzeugs am Unfallort ist für eine Haftung nicht ausreichend.

Mietwagenkosten bei Lieferverzug

In Fällen eines unverschuldeten Unfalls und darauffolgenden Lieferverzuges von Ersatzteilen für die Reparatur, sind die entstandenen Mietwagenkosten von der Versicherung des Unfallverursachers zu tragen. So wurde laut einer Entscheidung des OLG Celle geurteilt.

Wir stehen Ihnen bei diesen und weiteren Fragen im Verkehrsrecht zur Seite und vertreten Ihre Interessen vor Gericht. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Engagement im Verkehrsrecht.

Artikel von TOP ADAC Anwalt Christian Geier ᐅ Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht


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