×
0,0 rating
Bewertung: -
Bewertung(en)

TOP ADAC Anwalt Dr. Rolf Friedrichs ᐅ Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

TOP ADAC Anwalt Dr. Rolf Friedrichs ᐅ Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Zurück
authorname

TOP ADAC Anwalt Dr. Rolf Friedrichs ᐅ Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

0,0 rating

Unser Profil

Als Spezialisten im Gebiet des Verkehrsrechts, ist unsere Anwaltskanzlei Dr. Rolf Friedrichs Ihr zuverlässiger Partner für alle Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. Ob Fragen zur Haftung bei Unfällen, zur Schadensabwicklung oder Rechte von Fluggästen, wir sind Ihre erste Anlaufstelle. Unsere Zusammenarbeit mit dem ADAC und unser ausgeprägter Fokus auf Fortbildungen garantieren Ihnen außergewöhnliche Expertise.

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Unser Hauptanliegen als Fachanwalt für Verkehrsrecht ist es, Sie in allen Fragen rund um dieses Bereich zu unterstützen. Bei uns profitieren Sie von gründlicher Arbeit, hoher Kompetenz und regelmäßiger Fortbildung.

Fluggastrechte

Tritt ein Fluggast trotz vorhandener Buchung seinen Flug nicht an, kann er unter bestimmten Umständen von der Fluggesellschaft die Rückerstattung derjenigen Flugnebenkosten verlangen, die diese durch den Nichtantritt erspart hat.

Haftung bei Sturmschäden

Bei Schäden durch herumfliegende Gartenmöbel bei einem Sturm können unter Umständen der Eigentümer oder dessen Haftpflichtversicherung haftbar gemacht werden, sofern die Sicherung der Möbel nicht ausreichend war.

Verantwortung bei Brandschäden

Der Fahrzeugbesitzer haftet nur dann für Brandschäden an einer Transformatorenstation, wenn das Feuer durch einen technischen Defekt am Fahrzeug entstanden ist und ein klarer Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeugs besteht.

Abzug „Neu für Alt“

Bei der Schadensberechnung kann ein Abzug „Neu für Alt“ angewendet werden, wenn durch die Ersetzung eines alten Gegenstandes durch einen Neuen ein messbarer wirtschaftlicher Vorteil für den Geschädigten entsteht.

Kosten bei Bergrettung

Die Kosten für eine Bergrettung können unter Umständen vom verantwortlichen Bergführer getragen werden müssen, wenn dieser sich als solcher angepriesen hat und eine unausreichende Vorbereitung für die Tour vorlag.

Haftung bei Unfällen ohne direkten Kontakt

Eine Autofahrerin kann grundsätzlich haftbar gemacht werden, wenn ein Fahrradfahrer gezwungen wird auszuweichen und dabei stürzt. Allerdings kann hierbei auch die Eigenverantwortung des Fahrradfahrers eine Rolle spielen.

Kostenübernahme bei verzögerten Auto-Reparaturen

Bei verzögerter Lieferung von Ersatzteilen nach einem Autounfall kann unter Umständen die Versicherung verpflichtet sein, die Kosten für einen Mietwagen zu tragen.

Artikel von TOP ADAC Anwalt Dr. Rolf Friedrichs ᐅ Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht


Bewertungen

Rating /5

×