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TOP ADAC Anwalt Peer A. Mönch ᐅ Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

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TOP ADAC Anwalt Peer A. Mönch ᐅ Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Herzlich willkommen bei der Anwaltskanzlei von Peer A. Mönch, Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht. In enger Zusammenarbeit mit dem ADAC und über 600 anderen Vertrags- und Vertrauensanwälten bieten wir Ihnen rechtliche Unterstützung und Beratung auf dem höchsten Niveau.

Einsatz für Ihre Erstattungsansprüche

Wenn Sie einen Flug nicht antreten können, sorgen wir dafür, dass Sie die Flugnebenkosten zurückerhalten, die der Fluggesellschaft erspart geblieben sind. Dies gilt sogar dann, wenn solche Aufwendungen nicht in den Ticketpreisen kalkuliert waren.

Schutz vor Schäden durch Unwetter

Bei Fahrzeugbeschädigungen durch herumfliegende Gartenmöbel setzen wir uns für Sie ein und kämpfen gegen ungerechte Haftungsablehnungen. Wenn Sturmwarnungen bekannt waren und die Sicherung der Gartenmöbel unzureichend war, verfolgen wir den für Sie entstandenen Schaden aktiv gegen den Hausbesitzer oder seine Versicherung.

Klärung von Gefährdungshaftungen

Kommt es durch ein neben einer Transformatorenstation abgestelltes Fahrzeug zu einem Brandschaden, unterstützen wir dabei, die Sachlage zu klären. Der technische Defekt des abgestellten Fahrzeugs muss eindeutig nachgewiesen werden, um eine Haftung anzuerkennen.

Gerechte Entschädigung bei Beschädigungen

Nach Beschädigung eines älteren Gegenstands, wie etwa eines Garagentors, setzen wir uns dafür ein, dass Sie eine faire Entschädigung erhalten. Ein Abzug „Neu für Alt“ ist laut unseren Erfahrungen nicht immer gerechtfertigt. Der Geschädigte darf durch die Entschädigung nicht besser- aber auch nicht schlechtergestellt werden als vor dem Unfall.

Haftungsfragen bei Freizeitunfällen

Bei Unfällen während einer Bergwanderung unter Freunden klären wir, wer für die entstandenen Kosten aufkommen muss. Hierbei steht insbesondere die Eigenverantwortung jedes Einzelnen im Vordergrund.

Hilfe bei Fahrradunfällen

Wenn es zu einem Fahrradsturz ohne Berührung eines querenden Autos kommt, prüfen wir gewissenhaft die Haftungsfrage. Eine Haftung des Autofahrers ist hierbei nicht automatisch gegeben und bedarf einer genauen Überprüfung der Umstände.

Einsatz für Ihre Rechte bei Lieferverzögerungen

Kommt es bei der Reparatur Ihres Fahrzeugs nach einem Unfall zu Lieferverzügen von Ersatzteilen, setzen wir uns dafür ein, dass Sie die Ihnen zustehenden Mietwagenkosten erstattet bekommen.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Verkehrsrecht und profitieren Sie von unserem umfangreichen Fachwissen und unserer engagierten und individuellen Beratung.

Artikel von TOP ADAC Anwalt Peer A. Mönch ᐅ Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht


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