Unsere Kanzlei für Verkehrsrecht ist Ihr zuverlässiger Partner bei allen rechtlichen Fragen rund um den Verkehr. Unter der Führung der erfahrenen Rechtsanwälte und ADAC Vertragsanwälte Steffen Graf und Partner können wir einen hohen Qualitätsstandard sichern. Unser Fokus liegt dabei im Verkehrsrecht, wobei wir stets bemüht sind, unsere Kenntnisse durch regelmäßige Fortbildungen auf dem neuesten Stand zu halten.
Haftung bei Fahrzeugbeschädigungen durch Naturgewalten
Die Haftung bei Fahrzeugbeschädigungen durch herumfliegende Gegenstände bei Stürmen ist ein komplexes Thema. Grundsätzlich ist der Eigentümer von Gegenständen, die durch einen Sturm zu Schäden führen, in der Haftung. Sofern die Sicherung der Gegenstände nicht ausreichend war, muss der Hausbesitzer bzw. seine Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden begleichen.
Verantwortung bei Freizeitunfällen
Bei Unfällen während einer gemeinsamen Aktivität gilt grundsätzlich, dass jeder Teilnehmer für sein eigenes Handeln verantwortlich ist. Sollte eine Person jedoch eine besondere Verantwortung übernommen haben, wie beispielsweise ein versierter Bergführer, besteht unter gewissen Umständen ein Haftungsanspruch gegenüber dieser Person.
Erstattungsansprüche bei Nichtantreten eines Fluges
Sollte ein gebuchter Flug nicht angetreten werden, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Erstattungsanspruch gegen die Fluggesellschaft. So können beispielsweise Flugnebenkosten zurückverlangt werden, die die Fluggesellschaft durch den Nichtantritt erspart hat.
Regelung des Abzugs „Neu für Alt“
Bei der Beschädigung von älteren Gegenständen kommt es zu dem sogenannten Abzug „Neu für Alt“. Dieser wird dann angewandt, wenn durch eine Ersatzbeschaffung eine Wertverbesserung entsteht. Allerdings kann dieser Umstand in einigen Fällen, wie zum Beispiel bei Gebäuden, anders bewertet werden.
Wer haftet bei einem Fahrradsturz?
Die Frage der Haftung bei Fahrradstürzen, die ohne direkten Kontakt zu einem Auto passieren, ist nicht eindeutig zu beantworten. In manchen Fällen kann eine Haftung der Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugführers bestehen, sofern dessen Verhalten ursächlich für den Sturz war.
Kosten bei verspäteter Lieferung von Ersatzteilen
Sollte ein nötiges Ersatzteil für ein
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