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Westanwälte - Rechtsanwälte Kirsch Heck Valter PartGmbB

Westanwälte – Rechtsanwälte Kirsch Heck Valter PartGmbB

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Westanwälte – Rechtsanwälte Kirsch Heck Valter PartGmbB

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Herzlich Willkommen bei den WESTANWÄLTEN, Ihrem Spezialisten für Verkehrsrecht in Aachen, Düren und Heinsberg. Unsere hochqualifizierten Rechtsanwälte bieten Ihnen beste Rechtsberatung und -vertretung bei allen Fragen rund ums Verkehrsrecht. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, ein Bußgeldbescheid erhalten haben oder Probleme mit der Fahrerlaubnis haben.

Vorerstreckungsklausel und ihre Unwirksamkeit

Zu den Kernthemen unserer Arbeit im Verkehrsrecht gehört die „Vorerstreckungsklausel“ in den Allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherung (ARB 2008). Sie soll verhindern, dass Rechtsschutzversicherungen für Streitigkeiten aufkommen, die bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages absehbar waren. Die Klausel wurde jedoch vom Bundesgerichtshof als unwirksam erklärt, da sie intransparent ist und den „Auslöser“ für eine solche Vorprogrammierung nicht klar definiert.

Urteil des LG Dortmund zum Abgasskandal 2.0

Unsere Expertise im Bereich Verkehrsrecht erstreckt sich auch auf aktuelle Themen wie den sogenannten „Abgasskandal 2.0“. Hierzu gibt es ein relevantes Urteil des LG Dortmund vom 28.08.2020. Es besagt, dass die Audi AG Schadensersatz an einen Kunden zahlen muss, da sie in dessen Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen in Form einer Software installiert hatte.

Thermofenster und seine Bedeutung

Bei dem besagten Abgasskandal 2.0 spielt der Begriff des „Thermofensters“ eine entscheidende Rolle. Dies bezieht sich auf eine Funktion der unzulässigen Software im Motor EA 189 von Audi, die die Parameter der Abgasbehandlung in Abhängigkeit der Außentemperatur verändert. Dadurch wird die Abgasnachbehandlung außerhalb eines Temperaturfensters von 17 °C bis 33 °C reduziert.

Die Rolle der unzulässigen Software

Die Funktion der besagten Software besteht darin, den Stickoxidausstoß des Motors im Prüfzyklus zu senken. Sie erfasst die Fahrbedingungen und passt die Motorsteuerung so an, dass unter Testbedingungen weniger schädliche Stickoxide ausgestoßen werden als im realen Straßenverkehr.

Zu bedenkende Vertragsklauseln

Wenn die Aussage getroffen wird, dass eine Klage „in vorvertraglicher Zeit vorprogrammiert worden“ ist, bedeutet dies, dass bereits vor Abschluss eines Vertrages absehbar war, dass es zu juristischen Auseinandersetzungen kommen wird. Solche Klauseln sind rechtlich bedenklich und können vom Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt werden.

Wir freuen uns, Sie in all diesen Fragen rund um das Verkehrsrecht zu unterstützen und Ihnen mit unserer Fachkompetenz zur Seite zu stehen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um mehr über unsere Leistungen im Bereich Verkehrsrecht zu erfahren.

Artikel von Westanwälte – Rechtsanwälte Kirsch Heck Valter PartGmbB


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