Artikel vom 11.02.2023

E-Auto-Fahrer schließen Fahrzeuge an Ladesäulen an, um „Leerlaufgebühren“ zu verhängen

Die Produktion von E-Autos steigt stetig an und somit wird auch die Infrastruktur an Ladesäulen immer wichtiger. Doch auch wenn die Anzahl an Ladepunkten für E-Autos stetig steigt, kommt es leider immer wieder zu Wartezeiten an den Stationen. Autofahrer nehmen das Problem nun in die eigene Hand und schließen E-Autos an Ladesäulen an, um „Leerlaufgebühren“ zu verhängen.

„Leerlaufgebühren“, was ist das?

„Leerlaufgebühren“ sind eine Maßnahme des US-Unternehmens Tesla, um zu verhindern, dass E-Autos nach dem Ladevorgang weiter an einer Station parken und diese damit für andere blockieren. Wenn ein E-Auto fünf Minuten nach dem Abschluss des Ladevorgangs noch immer an dem Supercharger angesteckt ist, fallen Gebühren an.

E-Auto-Fahrer greifen selbst ein

Einige E-Auto-Fahrer nehmen das Problem bereits in die eigene Hand und schließen die Fahrzeuge kurzerhand einfach selbst an. In China hat es nach mehreren übereinstimmenden Berichten bereits Vorfälle gegeben, bei denen Unbekannte Modelle des US-Unternehmens Tesla kurzerhand selbst an eine Ladesäule angeschlossen haben. Auf Twitter erklärte ein User, dass er ebenfalls zu einer solchen Maßnahme gegriffen habe.

Abweichende Meinungen

Ob man ein fremdes Tesla-Modell einfach so an einen Ladepunkt anschließen kann, ist nicht unumstritten. Der Betreiber der Ladesäule, der Energieversorger EnBW, erklärte gegenüber BW24, dass es sich bei einem Vorfall in Stuttgart um eine Störung handelte und der Kunde keine Strafe zahlen musste.

Fazit

Es ist noch unklar, ob man ein fremdes Fahrzeug an einer Ladesäule anschließen darf oder nicht. Die „Leerlaufgebühren“ von Tesla sind eine gute Möglichkeit, um zu verhindern, dass E-Autos nach dem Ladevorgang weiter an einer Station parken und diese damit für andere blockieren. Allerdings sollte man vorher die Rechtslage prüfen, bevor man selbst ein E-Auto an einer Ladesäule anschließt.


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