Artikel vom 06.03.2024

Nutzung von Blitzer-Apps: Diese Konsequenzen müssen Fahrer und Beifahrer erwarten

Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 7. Februar 2023 hat für Klarheit gesorgt: Auch Beifahrer dürfen während der Fahrt keine Blitzer-Apps nutzen, um den Fahrer vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu warnen. Dieser Beschluss beendet eine bisherige Grauzone und definiert klare Regeln für die Nutzung solcher Apps im Fahrzeug.

Das Urteil und seine Folgen

Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer in Heidelberg eine Geldbuße von 100 Euro erhalten, weil sein Beifahrer eine Blitzer-App auf dem Smartphone genutzt hatte, um vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu warnen. Das Amtsgericht Heidelberg verhängte die Strafe, da der Fahrer offensichtlich von der App-Nutzung seines Beifahrers profitiert hatte. Der Autofahrer legte gegen das Urteil Einspruch ein, der jedoch vom Oberlandesgericht Karlsruhe abgelehnt wurde. Dieses entschied, dass auch die Nutzung einer Blitzer-App durch Beifahrer als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung anzusehen ist, wenn dadurch der Fahrer profitiert.

Rechtliche Grundlage: § 23 Abs. 1c StVO

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts basiert auf § 23 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO), der besagt, dass es verboten ist, technische Geräte zu betreiben oder mitzuführen, die darauf ausgelegt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Dies betrifft insbesondere Geräte zur Anzeige oder Störung von Geschwindigkeitsmessungen, wie Radarwarn- oder Laserstörgeräte.

Folgen für Fahrer und Beifahrer

Sowohl Fahrer als auch Beifahrer müssen sich bewusst sein, dass die Nutzung einer Blitzer-App während der Fahrt als Ordnungswidrigkeit gilt. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg. Dies gilt für sämtliche Fahrzeuginsassen, da es allen verboten ist, den Fahrer durch die Nutzung einer Blitzer-App zu warnen.

Schlussfolgerung

Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe schafft Klarheit und definiert klare Regeln für die Nutzung von Blitzer-Apps im Fahrzeug. Sowohl Fahrer als auch Beifahrer müssen sich bewusst sein, dass die Nutzung solcher Apps während der Fahrt nicht gestattet ist und bei einem Verstoß rechtliche Konsequenzen drohen.


Quelle(n): Bild von Pexels auf Pixabay


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