Artikel vom 01.10.2015

OLG Karlsruhe – Fehlernachweis bei Poliscan Speed

Das Oberlandesgericht hat sich in seiner aktuellen Entscheidung (17.07.2015; AZ: 2 SsBs 212/15) erneut mit dem Dauerbrenner "Poliscan Speed" (Lasermessung im Straßenverkehr) beschäftigt. Das Messverfahren wurde seitens des Oberlandesgericht Karlsruhe erneut als sog. standardisiertes Messverfahren eingestuft. Aufgehoben wurde ein Urteil des Amtsgericht Emmendingen.

Das OLG war der Ansicht, dass der Tatrichter darlegen muss, welches Szenario der Messung zugrunde lag, das bei der PTB nicht miterfasst wurde, oder aber er muss Umstände dartun, die es im konkreten Einzelfall als plausibel erscheinen lassen, dass trotz der Zulassung des Geräts durch die PTB die Geschwindigkeitsmessung im zu entscheidenden Fall fehlerbehaftet gewesen sein kann. Vorliegend hatte der Tatrichter nicht tragfähig begründet, dass das Messergebnis mit Poliscan Speed keine hinreichende Grundlage für zu treffende Feststellungen bildet.

Ebenfalls hat sich das Oberlandesgericht Düsseldorf (VA 14, 913) aktuell zum Thema Poliscan Speed in lesenswerter Art geäußert.


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