Artikel vom 05.02.2023

Tempo 30 in Innenstädten

Der Deutsche Städtetag fordert, dass Kommunen mehr Handlungsfreiheit bei der Einführung von Tempo 30 Zonen erhalten. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, erklärte in einem Interview mit der „Rheinischen Post“, dass Kommunen das Tempolimit von 30 Kilometer pro Stunde anordnen und nur auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen Tempo 50 oder eine andere Geschwindigkeit zulassen sollten. Die Straßenverkehrsordnung ermöglicht ein Tempo 30 Limit auf Hauptstraßen derzeit nur, wenn eine Gefahrensituation nachgewiesen ist. Dedy forderte Bundesverkehrsminister Volker Wissing auf, das Verkehrsrecht entsprechend anzupassen. Des Weiteren rief er dazu auf, nicht mehr Jahre und viele Gutachten zu brauchen, bis sich etwas ändert, da es um mehr Sicherheit auf Schulwegen und um ein klimaschonenderes Fahren geht. Am Donnerstag wird der Städtetag auf einer Konferenz seine Forderungen untermauern. Die Initiative „Lebenswerte Städte“, ein Bündnis aus hunderten Kommunen, unterstützt die Forderungen des Deutschen Städtetages. Großstädte wie Hannover haben bereits vor vielen Jahren auf derartigen Flächen Tempo-30-Zonen eingerichtet, aber es ist ihnen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht erlaubt, auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen ein Tempolimit einzuführen.


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