Artikel vom 28.12.2023
Der 62. Deutsche Verkehrsgerichtstag 2024 – Diese Themen sollen verhandelt werden
Der 62. Deutsche Verkehrsgerichtstag, der vom 24. bis 26. Januar in Goslar stattfindet, bietet eine umfassende Plattform für die Diskussion und den Meinungsaustausch zu aktuellen und kontroversen Themen des Verkehrsrechts. Die verschiedenen Arbeitskreise beleuchten facettenreiche Aspekte, angefangen von der Einziehung von Täterfahrzeugen bei Trunkenheitsfahrten über die Komplexität des Haushaltsführungsschadens bis hin zur Überprüfung von Fahreignungsgutachten und der Reform der Unfallfluchtregelungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den sich abzeichnenden Trends multimodaler Reisen.
Einziehung von Täterfahrzeugen bei Trunkenheitsfahrten
Der Arbeitskreis I des Deutschen Verkehrsgerichtstags, unter Leitung von Birgit Heß, Leitende Oberstaatsanwältin in Kiel, beschäftigt sich mit der Frage der Einziehung von Täterfahrzeugen bei strafbaren Trunkenheitsfahrten. Derzeit gibt es keine spezialgesetzliche Regelung für die Einziehung des Fahrzeugs in solchen Fällen. Die Diskussion konzentriert sich auf die Notwendigkeit einer erweiterten Einziehungsmöglichkeit und die Rolle der IT-Technik bei der Aufklärung von Verkehrsstraftaten.
Die Einziehung des bei Trunkenheitsfahrten genutzten Fahrzeugs ist derzeit nicht speziell gesetzlich geregelt. Allgemeine Vorschriften (§§ 74, 74a StGB) kommen aufgrund des notwendigen Tatmittels (Kraftfahrzeug) nicht zur Anwendung. Im Gegensatz dazu existieren für andere Verkehrsdelikte wie illegale Kraftfahrzeugrennen oder Fahren ohne Fahrerlaubnis bereits spezifische Regelungen.
Im Fokus der Diskussion stehen die Fragen, ob die aktuelle Gesetzeslage sachgerecht und stimmig ist, ob es überzeugende Gründe für die Differenzierung gibt und ob zusätzliche Regelungen unter Berücksichtigung der Schwere des Eingriffs erforderlich sind. Der Arbeitskreis wird die Möglichkeit einer spezialgesetzlichen Regelung für die Einziehung von Täterfahrzeugen bei Trunkenheitsfahrten eingehend beleuchten und diskutieren.
Haushaltsführungsschaden bei Verkehrsunfällen
Unter der Leitung von Dr. Hans-Joseph Scholten, Rechtsanwalt und Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf a. D., widmet sich Arbeitskreis II dem Haushaltsführungsschaden bei Verkehrsunfällen. Die Diskussion konzentriert sich auf die aktuellen Substanziierungsanforderungen der Instanzgerichte und die Vor- und Nachteile einer pauschalierteren Bemessung. Auch der Einfluss des technischen Fortschritts auf diese Thematik wird betrachtet.
Komplexität des Haushaltsführungsschadens
Der Haushaltsführungsschaden bezieht sich auf Schäden, die durch die unfallbedingten Einschränkungen entstehen, wodurch der Verletzte im eigenen Haushalt bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausführen kann. Die Vielfalt der persönlichen Lebensverhältnisse und die unterschiedlichen Arten von Arbeiten im Haushalt machen die Ermittlung des Bedarfs äußerst komplex.
Vereinfachung der Darlegungen
Der Arbeitskreis stellt die Frage, ob sich die Darlegungen des Haushaltsführungsschadens vereinfachen lassen. Hierbei wird untersucht, ob der Bedarf objektivierbar ist und welche Hilfsmittel dazu geeignet sind. Ein Vergleich mit Lösungsansätzen aus anderen europäischen Staaten soll die Diskussion beleben.
Fahreignungsgutachten und ihre Überprüfung
Leitung des Arbeitskreises III hat Wolfgang Juris, Verwaltungswirt, ehemals Bezirksregierung Köln. Der Fokus liegt auf der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit von Fahreignungsgutachten. Die Diskussion umfasst Themen wie die Überprüfungsbefugnisse der Fahrerlaubnisbehörden, die Qualifikationen der Gutachter und die Konsequenzen im Konfliktfall.
Kontrolle von Fahreignungsgutachten
Fahreignungsgutachten dienen der Vorbereitung behördlicher Entscheidungen, jedoch ist deren Überprüfung durch Fahrerlaubnisbehörden ein komplexes Thema. Die Diskussion konzentriert sich auf die Pflichten der Behörden zur Prüfung der Gutachten, die Kriterien für die Nachvollziehbarkeit und die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Gutachtern in der Praxis.
Reform der Unfallfluchtregelungen
Der Leiter des Arbeitskreises V ist Prof. Dr. Jan Zopfs, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht in Mainz. Der Arbeitskreis widmet sich der Frage, ob bei Unfallfluchten eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit bei Sachschäden angemessen ist. Diskussionspunkte sind Wartepflicht, Meldepflicht, tätige Reue und mögliche Reformen aus praktischer Sicht.
Reformdiskussion zur Unfallflucht
Die Unfallfluchtregelungen, insbesondere Paragraf 142 StGB, stehen im Fokus der Reformdiskussion. Die Frage, ob die Androhung eines Bußgelds ausreicht und welche Auswirkungen eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit hätte, steht im Mittelpunkt. Auch die Erfahrungen und Regelungen in anderen europäischen Ländern werden in die Diskussion einbezogen.
Multimodale Reisen im Trend
Quelle(n): https://deutscher-verkehrsgerichtstag.de/pages/presse.php / Bild von Gerd Altmann auf Pixabay