Artikel vom 27.01.2024

Behördentäuschung und Punktehandel – Cleverness oder strafbares Verhalten?

Vom 24. bis 26. Januar 2024 fand der 62. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar statt. Ein zentrales Thema, das vom Arbeitskreis IV behandelt wurde, ist die Behördentäuschung und der sogenannte Punktehandel. In diesem Artikel werden die Empfehlungen des Arbeitskreises zu diesem brisanten Thema ausführlich behandelt.

Der Arbeitskreis IV stellt die Frage, ob Verschleierungshandlungen im Rahmen des Punktehandels als Cleverness oder strafbares Verhalten einzustufen sind. Diese Handlungen schwächen nicht nur die Wirkung bußgeldrechtlicher Sanktionen, sondern untergraben auch die Funktion des Fahreignungsregisters. Kraftfahrer, die wiederholt schwerwiegende Verkehrsverfehlungen zeigen, sollen eigentlich von der Teilnahme am Straßenverkehr ausgeschlossen werden können. Die Verschleierungshandlungen gefährden nicht nur die Sicherheit des Straßenverkehrs, sondern können auch die staatliche Rechtspflege beeinträchtigen. Besonders bedenklich sind dabei die aggressiv beworbenen "Geschäftsmodelle" von gewerblich tätigen "Punktehändlern".

1. Effektive Sanktionsvorschriften einführen

Der Arbeitskreis IV empfiehlt nachdrücklich, Verschleierungshandlungen durch die Schaffung effektiver Sanktionsvorschriften zu bekämpfen. Diese sollten nicht nur Bußgelder, sondern auch Fahrverbote gegen die tatsächlichen Fahrzeugführer und die Eintragung sowie Bewertung im Fahreignungsregister ermöglichen. Des Weiteren sollen entsprechende Internetangebote unterbunden werden. Eine mögliche Prüfung eines Angehörigenprivilegs wird vorgeschlagen.

2. Intensivierung der behördlichen Ermittlungen

Um diesen Empfehlungen Nachdruck zu verleihen, plädiert der Arbeitskreis für eine Intensivierung der behördlichen Ermittlungen. Eine Verbesserung der Personalausstattung der Bußgeldbehörden ist dabei essenziell, um effizient gegen Verschleierungshandlungen vorzugehen.

3. Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist

Um die Verfolgung von Verstößen nach § 24 Abs. 1 StVG effektiver zu gestalten, empfiehlt der Arbeitskreis eine Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist von drei auf sechs Monate.

4. Begrüßung der Überlegungen der Bundesregierung

Der Arbeitskreis begrüßt positiv, dass innerhalb der Bundesregierung Überlegungen zur Behebung der Ahndungslücken angestellt werden. Dies zeigt eine positive Entwicklung und ein ernsthaftes Interesse an der Lösung des Problems.

Fazit und Ausblick

Die Empfehlungen des Arbeitskreises IV setzen klare Signale für den Umgang mit Behördentäuschung und Punktehandel. Die Einführung effektiver Sanktionsvorschriften, die Intensivierung behördlicher Ermittlungen und die Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist sind Schritte in die richtige Richtung. Die positive Reaktion der Bundesregierung zeigt, dass das Bewusstsein für die Problematik vorhanden ist. Es bleibt zu hoffen, dass diese Empfehlungen in zukünftigen Gesetzesänderungen münden und somit zu einer verbesserten Verkehrssicherheit beitragen. Der 62. Deutsche Verkehrsgerichtstag hat damit wichtige Impulse für eine effiziente und zeitgemäße Verkehrsrechtspolitik gesetzt.


Quelle(n): https://deutscher-verkehrsgerichtstag.de/ Bild von NoName_13 auf Pixabay


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