Artikel vom 08.07.2019

Entbindung vom persönlichen Erscheinen nach Geständnis

Räumt ein Betroffener eines Bußgeldverfahrens durch seinen Verteidiger die Fahrereigenschaft ein, in dem er die Tat gesteht, muss das zuständige Gericht, den Betroffenen vom persönlichen Erscheinen in der anstehenden Hauptverhandlung entbinden, wenn dies durch den Verteidiger beantragt wurde.

In der Praxis handelt es sich hierbei um eine eigentlich gängige, aber im Raum Stuttgart / Ulm immer wieder zu Diskussionen führende Situation, da einige Gerichte, dass einräumen der Fahrereigenschaft als sog. "falsches Geständnis" gewertet haben.

Die Entscheidung des OLG Stuttgart folgt somit der Ansicht der Verteidigung.


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