Artikel vom 09.02.2023
Rettungsgasse: Unmut über Kontrollaktion der Stuttgarter Polizei
Gesetzliche Pflicht zur Rettungsgasse
Die gesetzliche Pflicht zur Rettungsgasse besteht für Autofahrer eigentlich nur „außerorts“, also auf Autobahnen und mehrspurigen Bundesstraßen im Stadtgebiet außerhalb geschlossener Ortschaften.
Kontrollaktion der Verkehrspolizei am 18. November
Am 18. November hat die Verkehrspolizei die Staukolonnen auf der B 10 und B 27 vor Baustellen im Bereich Zuffenhausen ins Visier genommen. 117 Autofahrer müssen nun eine vierwöchige Zwangspause, zwei Punkte in Flensburg und mindestens 200 Euro Bußgeld hinnehmen.
Stuttgart im Stadtgebiet kontrollieren?
Doch durfte die Polizei im Stadtgebiet überhaupt kontrollieren? Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO), Paragraf 11, müssen Fahrzeuge auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden. Allerdings verwirrt die Begrifflichkeit „Außerortsstraßen“ - denn gehört Zuffenhausen etwa nicht mehr zum Stadtgebiet? Laut Polizeisprecher Sven Burkhardt sei die Kontrollörtlichkeit auf einer Bundesstraße außerhalb geschlossener Ortschaften, also außerorts, gewesen.
Neue Bußgeldverordnung seit 9. November 2021
Seit dem 9. November 2021 ist die neue Bußgeldverordnung in Kraft – inklusive dem einmonatigen Fahrverbot. Polizeisprecher Burkhardt erklärt: „Wenn beispielsweise ein Unfallopfer stirbt, weil ein Rettungswagen nicht rechtzeitig durchkommt, haben wir wohl eine andere Diskussion.“
Bessere Einhaltung der Rettungsgasse auf Autobahnen
Auf Autobahnen scheint es inzwischen besser zu funktionieren. Bei einem Unfall Mitte November auf der A 81 bei Asperg (Kreis Ludwigsburg) mit 22 000 Euro Schaden und einem zwölf Kilometer langen Stau vermeldete die Polizei lediglich sechs Verstöße.
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