Artikel vom 06.08.2019

Rückwirkende Verkehrsrechtsschutzversicherung (VERSO) der ARAG

Sie haben ein akutes Problem mit einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr? Sie brauchen dringend einen Anwalt, haben aber keine „Verkehrsrechtsschutz“ und können die Kosten für einen Verkehrsrechtsanwalt und Gerichtskosten nicht selbst stemmen? Jetzt noch eine „Verkehrsrechtsschutz“ abzuschließen bringt für nichts mehr, denken Sie.

Richtig, das war bisher tatsächlich so. Das ändert nun der neue Tarif der ARAG Rechtsschutz-Versicherung „VERSO“. Denn VERSO (Verkehrsrechtsschutz – Sofort) macht Rechtsschutz im Verkehrsrecht jetzt auch rückwirkend möglich!

VERSO – neuer Verkehrs-Rechtsschutz mit „Rückwärtsgang“

VERSO deckt damit auch Probleme im Verkehrsrecht ab, die eine „normale“ Verkehrsrechtsschutz nicht abdeckt: Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, übernimmt die VERSO jetzt grundsätzlich auch in solchen Fällen Kosten. Das ist bisher einzigartig in Deutschland!

VERSO deckt Ihre Kosten in einer Auseinandersetzung im Verkehrsrecht ab: Ersetzt werden – auch beim Rückwärts-Schutz! – Kosten, die im Gerichtsverfahren entstehen können, z. B. Anwaltskosten, Gerichtskosten. Ersetzt werden aber auch Kosten für Zeugenentschädigung und für gerichtlich bestellte Gutachter. Und sollten Sie versuchen, Ihren Fall zunächst außergerichtlich zu klären, übernimmt die ARAG auch Anwaltskosten dafür.

Greift der rückwirkende Versicherungsschutz, gilt außerdem: Entscheiden Sie sich für einen ARAG-Netzwerkanwalt, zahlen Sie nichts zu, bei einem Anwalt außerhalb des ARAG-Netzwerkes bezahlen Sie lediglich einen Selbstbehalt in Höhe von 150 Euro.

Was müssen Sie beachten?

Zwei Dinge sollten Sie aber zusätzlich beachten, wenn Sie sich für den Tarif VERSO entscheiden. Wenn Sie die Versicherung abschließen, dürfen Sie noch keinen Rechtsanwalt im Verkehrsrecht beauftragt haben! Und: Unfälle und Fälle aus dem Verkehrsstrafrecht, wie z. B. Fahrerflucht oder eine Alkoholfahrt, sind NICHT vom Tarif VERSO abgedeckt.

Was kostet der erweiterte Versicherungsschutz?

Der „Preis“ für diesen zusätzlichen Verkehrs-Rechtsschutz ist eine feste Vertragslaufzeit Ihres Versicherungsvertrages – mehr nicht. Ab Vertragsunterzeichnung sind Sie drei Jahre zu normalen Versicherungskonditionen im Tarif gebunden. In dieser Zeit können Sie den Versicherungsvertrag zwar nicht kündigen, sind aber natürlich – wie immer bei der ARAG! – umfassend im Verkehrsrecht abgesichert.

Unser Partner bei der ARAG

Sie haben Fragen zu VERSO, der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung mit Rückwärts-Schutz der ARAG? Kontaktieren Sie unseren Ansprechpartner bei der ARAG für Ihre Anliegen:

ARAG Versicherungen | Oliver Bürger | Leiter Hauptgeschäftsstelle Marburg | Tel.: 0171-7431318 | oliver.buerger@arag-partner.de


Quelle(n):


×