Artikel aus dem Verkehrsrecht - Unfallregulierung

24.04.2015

Die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten nach einem Verkehrsunfall

Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hat sich in seinem Urteil vom 02.12.2014 – AZ 22 U 1717- sehr deutlich und fokussiert zu der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren geäußert. Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. führte im konkreten aus, dass ein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten nur dann besteht, wenn der Geschädigte des Unfalls gegenüber seinem bevollmächtigten Rechtsanwalt […]

20.01.2015

Unfallregulierung „Halbe Vorfahrt“

Die Regelung der sog. „halben Vorfahrt“ gilt vor allem im Bereich von Kreuzungen, welche nicht durch Vorfahrtszeichen geregelt sind. Ein typischer Fall gestaltet sich wie folgt: Der Vorwurf lautet, dem vorfahrtsberechtigten Fahrzeug, welches von rechts kommend in die Kreuzung einfuhr, nicht gewehrt haben zu lassen. Auf den ersten Blick, erscheint bei einem in der Folge […]

09.05.2014

AG Stuttgart – Auch Unternehmen haben Anspruch auf einen Rechtsanwalt bei der Schadenregulierung

Ganz aktuell hat das Amtsgericht Stuttgart entgegen seiner bisherigen Auffassung (so zumindest aus der Abteilung 42) im Rahmen seines Urteils mit Aktenzeichen 42 C 4743/13 vom 26.3.204 entschieden, dass auch ein Unternehmen sich eines Rechtsanwalts bei der Regulierung von Fahrzeugschäden bedienen darf, wodurch dessen Kosten dem Schädiger und seiner Haftpflichtversicherung auferlegt werden können, sollte deren Versicherungsnehmer die […]

12.12.2013

Verzögerungstaktik der Haftpflichtversicherer

Die mit der Regulierung von Schäden aus Verkehrsunfällen beschäftigten Haftpflichtversicherer teilen auf die Aufforderung des Geschädigten zum Schadensausgleich mantraartig mit, dass eine Regulierung oder eine Entscheidung über die Eintrittspflicht derzeit noch nicht möglich sei, weil zunächst die polizeiliche Ermittlungsakte eingesehen werden müsse.

03.12.2013

„Unfallflucht“ ohne Entziehung der Fahrerlaubnis

In einer Entscheidung vom 09.10.2013 hat das Amtsgericht Bielefeld entschieden, dass die Vermutung des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB dadurch, dass sich der Täter etwa eineinhalb Stunden nach dem Unfall und dem Entfernen von der Unfallstelle bei der Polizei gemeldet und angezeigt hat, dass er einen Unfall (mit)verursacht hat, widerlegt werden kann. Nach dieser Vorschrift ist die Fahrerlaubnis regelmäßig (für mindestens 6 Monate) zu entziehen, wenn sich der Täter eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig gemacht hat.

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