Artikel vom 10.02.2023

Flucht vor der Polizei ist kein Rennen – Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg

Schnelles Fahren wird meistens bestraft – ob man geblitzt wird oder sich an ein illegalen Autorennen beteiligt, das kann zu einem Bußgeldbescheid, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot führen. Doch was ist, wenn man vor der Polizei flüchtet? Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg ist das kein Rennen.

Gesetzliche Grundlage

Laut Paragraf 315d, Absatz 1, Nummer 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) kann man wegen eines illegalen Autorennens bestraft werden – auch, wenn es dabei gar keinen „Gegner“ gab. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.

Der Fall

Im verhandelten Fall war ein Autofahrer nachts vor der Polizei geflüchtet, dabei missachtete er ein Rotlicht und überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte ihn wegen Ordnungswidrigkeiten zu einer Geldbuße von 300 Euro und verhängte zudem ein Fahrverbot von einem Monat.

Das Urteil

Die Staatsanwaltschaft bewertete das Verhalten des Autofahrers als Kraftfahrzeugrennen und legte Revision ein. Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg definierten ein Kraftfahrzeugrennen als einen Wettbewerb zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, bei denen zwischen mindestens zwei Teilnehmern ein Sieger ermittelt wird. Ein Rennen setzt nach Ansicht der Richter stets die Kenntnis aller Teilnehmer voraus. Daher stelle die Verfolgungsfahrt mit der Polizei kein Rennen dar, da es am Wettbewerbscharakter und der Rennabrede mangele. Die Polizisten seien zudem keine Teilnehmer eines Rennens. Die Richter verneinten auch die Strafbarkeit wegen eines Einzelrennens gemäß Paragraf 315d Abs.1, Nr. 3 StGB.

Fazit

Das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigt, dass eine Flucht mit einem PKW vor der Polizei nicht als Kraftfahrzeugrennen nach Paragraf 315d, Absatz 1, Nummer 2 des Strafgesetzbuchs auszulegen ist, da der „Wettbewerbscharakter“ fehlt. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass solche Vergehen dennoch bestraft werden können.


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