Artikel vom 27.02.2023

Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung bei Autorennen auf Bundesstraße – Schuldspruch verschärft

Bei einem tragischen Autorennen auf der Bundesstraße B 33 zwischen Stuttgart und Konstanz am 30. März 2007 verstarb der Beifahrer eines der beteiligten Fahrzeuge. Das Landgericht Konstanz hatte die beiden Fahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs jeweils zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin hat der Senat das Urteil im Schuldspruch dahin verschärft, dass sie auch der fahrlässigen Tötung schuldig sind.

Tödliches Autorennen auf der Bundesstraße B 33

Am 30. März 2007 ereignete sich auf der zweispurigen Bundesstraße B 33 zwischen Stuttgart und Konstanz ein tragischer Autounfall. Laut den vom Landgericht getroffenen Feststellungen, hatten zwei der Angeklagten, ein getunter VW Golf und ein Porsche Carrera, mehrfach abgesprochenes "Beschleunigungsrennen" durchgeführt. Bei einem der Rennen überholten die Fahrzeuge mit einem seitlichen Abstand von nur 30 cm und einer Geschwindigkeit von mehr als 200 km/h ein Fahrzeug eines unbeteiligten Verkehrsteilnehmers. Als der getunte VW Golf versuchte, das Fahrzeug wieder auf die Fahrbahn zurückzusteuern, geriet er ins Schleudern und überschlug sich. Der Beifahrer, der nicht angeschnallt war, wurde durch die Wucht des Aufpralls aus dem Fahrzeug geschleudert und starb an den erlittenen Verletzungen.

Verurteilung der beiden Fahrer und des Beifahrers

Das Landgericht Konstanz hat die beiden an dem Rennen beteiligten Fahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs jeweils zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Der Beifahrer des nicht verunfallten Porsche wurde wegen Beihilfe zur vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Vollstreckung dieser Freiheitsstrafen wurde zur Bewährung ausgesetzt. Ferner wurde allen drei Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen und Sperren für deren Wiedererteilung angeordnet.

Schuldspruch verschärft: Fahrer müssen sich auch der fahrlässigen Tötung schuldig bekennen

Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin hat der Senat das Urteil bezüglich der beiden Fahrer im Schuldspruch dahin verschärft, dass sie auch der fahrlässigen Tötung schuldig sind. Das Landgericht wird über die Rechtsfolgenaussprüche neu zu entscheiden und bezüglich der Strafaussetzung zur Bewährung auch Gesichtspunkte der Generalprävention zu berücksichtigen haben. Die Rechtsmittel der Angeklagten wurden verworfen.


Quelle(n): Bundesgerichtshof Urteil vom 20. November 2008 – 4 StR 328/08


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