Artikel vom 15.02.2023

Neuverhandlung nach tödlichem Unfall auf der A9

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 18. August 2022 entschieden, dass die Verhandlung eines tödlichen Unfalls auf der A9 bei Ingolstadt, der sich am 20. Oktober 2019 ereignet hat, zum Teil neu verhandelt werden muss.

Hintergründe des Unfalls

Der damals 22-jährige Angeklagte war mit seinem 575-PS-starken BMW M4 auf der A9 unterwegs, obwohl eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h galt. Er fuhr mit einer Geschwindigkeit über 200 km/h auf der linken Spur. Als ein Audi A4, der mit 120 km/h auf die linke Spur gewechselt war, auf das Heck des BMWs aufprallte, wurde der Audi von der Fahrbahn geschleudert und der Fahrer schwer verletzt.

Urteil des Landgerichts

Das Landgericht Ingolstadt hatte den Autofahrer u.a. wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der BGH hat auf die Revisionen des Angeklagten und des Nebenklägers, der eine Verurteilung des Angeklagten wegen Totschlags anstrebt, das Urteil mit den Feststellungen zur inneren Tatseite aufgehoben. Der Senat hat beanstandet, dass die Begründung, mit der das Landgericht einen Gefährdungsvorsatz des Angeklagten im Sinne von § 315d Abs. 2 StGB bejaht hat, nicht in Übereinstimmung mit den Ausführungen zu bringen ist, mit denen es einen Tötungsvorsatz verneint hat. Daher muss die Sache insoweit neu verhandelt werden.


Quelle(n):


×