Artikel vom 26.02.2014
Nacherfüllungsort bei Sachmangel am Kfz
Sofern zwischen dem Käufer und dem Verkäufer eines Kfz keine gültige Vereinbarung über den Erfüllungsort bei Sachmängeln getroffen wurde, stellt sich der Betriebsort des Verkäufers als Erfüllungsort für die Behebung des Sachmangels dar, wenn dieser am Betriebsort die entsprechende Möglichkeiten besitzt, den Sachmangel ordnungsgemäß beheben zu können. Besitzt der Verkäufer mehrere Standorte, so hat der Käufer die freie Wahl, an welchem Betriebsort er die Behebung des Sachmangels durchgeführt sehen möchte. Gestützt wird diese Ansicht durch das OLG Naumburg in seiner vom 16.11.2013 - 1 AR 2/13.
Quelle(n):