Artikel vom 24.02.2023

Was ist ein Vorführwagen beim Autokauf?

Beim Autokauf kann man auf den Begriff "Vorführwagen" stoßen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil klargestellt, dass der Begriff "Vorführwagen" kein Aussage über das Alter des Fahrzeugs enthält. Der Artikel erklärt, was unter einem Vorführwagen zu verstehen ist und wann ein Rückschluss auf das Alter des Vorführwagens möglich ist.

Was ist ein Vorführwagen?

Unter einem Vorführwagen ist ein gewerblich genutztes Fahrzeug zu verstehen, das einem Neuwagenhändler im Wesentlichen zum Zwecke der Vorführung gedient hat und noch nicht auf einen Endabnehmer zugelassen war. Mit der Bezeichnung "Vorführwagen" wird typischerweise die Vorstellung verbunden, dass es sich um ein neueres Fahrzeug handelt, da ein Vorführwagen in der Regel nur für kürzere Probefahrten genutzt wird und auch als Ausstellungsobjekt keiner größeren Abnutzung unterliegt.

Wann ist ein Rückschluss auf das Alter des Vorführwagens möglich?

Die Beschaffenheitsangabe "Vorführwagen" umfasst keine Vereinbarung über das Alter des Fahrzeugs oder die Dauer seiner bisherigen Nutzung als Vorführwagen. Ein Rückschluss auf das Alter des Vorführwagens kann daher nur aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls gerechtfertigt sein. Eine solche Rückschlussmöglichkeit hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil ausgeschlossen.


Quelle(n): Bundesgerichtshof Urteil vom 15. September 2010 – VIII ZR 61/09


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