Artikel vom 21.02.2023

Erteilung der Umweltplakette: Wann kann der Autoverkäufer die Erteilung garantieren?

Der Besitz einer Umweltplakette bietet dem Fahrzeughalter viele Vorteile, da er damit Zugang zu Umweltzonen erhält und bestimmte Steuererleichterungen beim Autokauf in Anspruch nehmen kann. Doch die Frage ist, ob ein Autokäufer vom Verkäufer eine Gewährleistung bezüglich der Erteilung der Umweltplakette erhalten kann. Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung mit dieser Frage befasst.

Garantieansprüche beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs

Bei der Anschaffung eines Gebrauchtfahrzeugs ist es wichtig, dass man sich zunächst über die Qualität des Fahrzeugs informiert. Wenn man ein Auto kaufen möchte, muss man sich auch über die Garantie des Fahrzeugs informieren. Wenn der Verkäufer keine Garantie auf das Fahrzeug geben kann, müssen Käufer wissen, dass sie nur schwer gegen einen Mangel des Fahrzeugs vorgehen können.

Der Fall der Klägerin

Der Bundesgerichtshof hat sich mit dem Fall einer Klägerin befasst, die am 25. Januar 2011 von einem privaten Verkäufer ein gebrauchtes Wohnmobil (Baujahr 1986) zu einem Preis von 7.500 € gekauft hatte. An der Windschutzscheibe des Wohnmobils befand sich eine gelbe Umweltplakette der Schadstoffgruppe 3. Der Verkäufer hatte die Klägerin darüber informiert, dass die Plakette bereits bei seinem Erwerb des Fahrzeugs vorhanden gewesen sei und er nicht wisse, warum das Fahrzeug die Plakette nicht wiederbekommen solle. Beim Kaufvertrag handelte es sich um ein Verbrauchergeschäft, in dem es hieß: "Für das Fahrzeug besteht keine Garantie."

Gewährleistungsausschluss

Der Bundesgerichtshof hat offen gelassen, ob die fehlende Nutzungsmöglichkeit des Wohnmobils in Umweltzonen einen Sachmangel nach § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB* darstellt. Denn die Parteien hatten durch die Klausel "Für das Fahrzeug besteht keine Garantie." insoweit die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen. Der Senat hat die Würdigung des Berufungsgerichts gebilligt, dass die Parteien keine Beschaffenheitsvereinbarung dahin getroffen hatten, dass das Fahrzeug auch in Umweltzonen benutzt werden kann. Der Beklagte hatte im Hinblick auf die an dem Wohnmobil angebrachte gelbe Umweltplakette gerade keine Zusagen gemacht, sondern die Klägerin nur darauf hingewiesen, dass ihm nicht bekannt sei, wann und unter welchen Umständen das Fahrzeug die Plakette erhalten habe.

Fazit

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Autoverkäufer keine Garantie für die Erteilung einer Umweltplakette geben kann. Da es sich bei dem Kaufvertrag um ein Verbrauchergeschäft handelte, in dem die Gewährleistung ausgeschlossen war, konnte die Klägerin keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages geltend machen. Es ist daher wichtig, dass man sich vor dem Autokauf über die Garantie des Fahrzeugs informiert.

FAQ zum Artikel

Besteht eine Gewährleistung, wenn mein Fahrzeug in Umweltzonen nicht benutzt werden kann?

Nein, wenn die Parteien als Verbraucher die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen haben, besteht keine Gewährleistung.

Kann ich als Käufer meinen Kaufvertrag rückgängig machen, wenn ich keine Umweltplakette bekomme?

Ja, Sie können den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, wenn Sie keine Umweltplakette erhalten.

Kann ich als Käufer eines Gebrauchtfahrzeugs mit einer gelben Umweltplakette Gewährleistung von meinem privaten Verkäufer in Anspruch nehmen?

Nein, durch die Klausel "Für das Fahrzeug besteht keine Garantie" haben die Parteien als Verbraucher die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen.

(c) Beritragsbild: EdnaM @istockfoto.com


Quelle(n): Bundesgerichtshof Urteil vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12


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