Artikel vom 24.02.2023

Fabrikneuheit eines Kraftfahrzeugs: Bundesgerichtshof legt maximale Lagerdauer fest

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil eine maximale Standzeit festgelegt, bis zu deren Ablauf ein Kraftfahrzeug im Regelfall noch als fabrikneu angesehen werden kann. Somit wird nun geklärt, ab welchem Zeitraum zwischen Herstellung und Kaufvertragsschluß oder Auslieferung ein Fahrzeug nicht mehr als "fabrikneu" gilt.

Lagerdauer als wertmindernder Faktor

Der BGH stellt fest, dass nach der Verkehrsanschauung die Lagerdauer ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Wertschätzung eines Kraftfahrzeugs ist. Eine lange Standdauer ist für einen Neuwagenkäufer ein wertmindernder Faktor. Aus diesem Grund unterliegt das Kraftfahrzeug einem Alterungsprozess, der mit dem Verlassen des Herstellungsbetriebes einsetzt.

Nicht mehr als 12 Monate Lagerdauer

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr dahin präzisiert, dass ein unbenutztes Kraftfahrzeug regelmäßig noch "fabrikneu" ist, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeuges unverändert weitergebaut wird, wenn es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluß des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen. Selbst eine Aufbewahrung unter optimalen Bedingungen vermag das Alterungsprozesses des Kraftfahrzeugs nur zu verlangsamen, aber nicht zu verhindern. Daher ist im Regelfall davon auszugehen, dass eine Lagerzeit von mehr als 12 Monaten die Fabrikneuheit eines Neuwagens beseitigt.

Fazit

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Fabrikneuheit eines Kraftfahrzeugs präzisiert nunmehr, dass ein unbenutztes Kraftfahrzeug regelmäßig noch "fabrikneu" ist, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeuges unverändert weitergebaut wird, wenn es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluß des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen. Ein längerer Zeitraum kann die Fabrikneuheit des Fahrzeugs beeinträchtigen und somit den Wert des Neuwagens mindern.

FAQ zum Artikel

Wann ist ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu?

Ein unbenutztes Kraftfahrzeug ist regelmäßig noch als „fabrikneu“ anzusehen, wenn das Modell des Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, es keine durch die Standzeit bedingten Mängel aufweist und zwischen Herstellung und Kaufvertragsschluß nicht mehr als 12 Monate liegen.

Wie lange ist ein Fahrzeug fabrikneu?

Ein Fahrzeug ist im Regelfall noch als „fabrikneu“ anzusehen, wenn es nicht mehr als 12 Monate zwischen Herstellung und Kaufvertragsschluß liegen.

Wie beeinflusst die Lagerdauer die Wertschätzung eines Kraftfahrzeugs?

Nach der Verkehrsanschauung ist die Lagerdauer ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Wertschätzung eines Kraftfahrzeugs. Eine lange Standdauer ist für einen Neuwagenkäufer ein wertmindernder Faktor.


Quelle(n): Bundesgerichtshof Urteil vom 15. Oktober 2003


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