Artikel vom 24.02.2023

Neuwagen – Was ist ein Neuwagen nach Kurzzulassung?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich entschieden, dass ein als Neuwagen verkaufter, unbenutzter Pkw auch dann noch als fabrikneu anzusehen ist, wenn er eine Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler aufweist. Der Autohändler ist grundsätzlich verpflichtet, ein Neufahrzeug zu verkaufen, das die Eigenschaft "fabrikneu" aufweist.

BGH-Grundsatzurteil zur Kurzzulassung

Der BGH hat seine ständige Rechtsprechung bekräftigt, wonach die Veräußerung eines neuen unbenutzten Kraftfahrzeugs mit Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler eine besondere Form des Neuwagengeschäftes ist. In diesen Fällen erwirbt der Kunde ein fabrikneues Fahrzeug und nicht einen Gebrauchtwagen. Die kurzfristige Zulassung dient nicht der Nutzung des Fahrzeugs, sondern ermöglicht es dem Autohändler unter anderem, dem Käufer einen gegenüber dem Listenpreis erheblichen Preisnachlaß zu gewähren.

Vorteile eines Neuwagens mit Kurzzulassung

Die kurzfristige Zulassung hat für den Kunden, dem der Preisnachlaß zugute kommt, keine negativen Auswirkungen. Die Herstellergarantie und die Fristen im Rahmen einer Vollkaskoversicherung sowie für eine nach § 29 StVZO vorgeschriebene Fahrzeuguntersuchung werden nur um wenige Tage verkürzt. Bei einer Weiterveräußerung des Fahrzeugs ist nicht mit einer Erlösminderung zu rechnen, weil dem Käufer die Tageszulassung ohne weiteres nachzuweisen ist.

Fazit: Neuwagen mit Kurzzulassung sind eine lohnende Investition

Der Entscheidung des BGH ist zu entnehmen, dass Neuwagen mit Kurzzulassung weiterhin als fabrikneu anzusehen sind. Dank der Tages- oder Kurzzulassung können Autohändler den Käufern erhebliche Preisnachlässe gewähren, ohne dass diese Nachteile beim Erwerb oder bei einer Weiterveräußerung des Fahrzeugs haben. Kurzzulassungen sind somit eine lohnende Investition.


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