Artikel vom 08.02.2023

Wer darf abschleppen lassen, wenn die Einfahrt zugeparkt ist?

Wenn die Einfahrt zugeparkt ist, ist es oft schwer, das Auto wegzufahren. Laut ADAC können Sie dann das Auto abschleppen lassen. Steht das Fahrzeug auf der Straße, können Sie die Polizei anrufen, sie kann es abschleppen lassen. Liegt der Parkplatz jedoch bereits auf Privatgrund, müssen Sie das Abschleppunternehmen selbst anrufen. Aus Beweisgründen sollten Sie deswegen aussagekräftige Fotos von der Situation machen. Wer die Abschleppkosten verauslagt hat, muss diese beim Falschparker geltend machen. Wenn die Einfahrt blockiert wird oder man aufgrund eines falsch parkenden Autos nicht wegfahren kann, ist es erlaubt, das Auto abschleppen zu lassen. Allerdings darf man niemanden in seiner Bewegungsfreiheit einschränken, auch dann nicht, wenn dieser den Parkplatz zu Unrecht in Anspruch nimmt. Ausnahmen gibt es nur, wenn besondere Umstände vorliegen, etwa wenn man eine Gehbehinderung hat. Wenn Sie von einem am Straßenrand abgestellten Auto blockiert werden, wird die Polizei vermutlich fragen, ob Sie unbedingt mit dem Auto wegfahren müssen. Wer nur Zigaretten kaufen will, kann das zu Fuß oder mit dem Fahrrad erledigen. Wer aber gerade das Auto für den Campingurlaub gepackt hat und die Fähre erreichen muss, hat keine kostensparende Alternative. Generell gilt es, die Kosten gering zu halten – auch als Geschädigter oder Geschädigte.


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