Artikel vom 09.02.2023
Wo darf ich mein Motorrad parken?
Wo man ein Motorrad korrekt parken darf und wo nicht, ist eine heikle Frage. Nach der Verschärfung des Bußgeldkatalogs drohen Falschparkern nicht nur Geldstrafen, sondern auch Punkte in Flensburg. Doch die Ahndungspraxis in den Städten ist unterschiedlich.
Parken auf dem Bürgersteig
In einigen Städten wie Stuttgart, Hamburg oder Köln ist es toleriert, wenn Motorräder auf dem Bürgersteig so abgestellt werden, dass es niemandem das Durchkommen erschwert. Anders als Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter oder Segways, die laut § 11 Abs. 5 eKFV auf dem Bürgersteig parken dürfen, sind Kraftfahrzeuge nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) davon ausgenommen.
Parken auf der Straße
Motorräder müssen auf der Straße parken oder auf gekennzeichneten Parkflächen einen eigenen Stellplatz belegen. Parken auf dem Gehweg ist laut StVO, selbst ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, tabu. In Parkscheiben-Zonen gibt es ebenfalls keine Sonderregelungen für Motorräder. Jede Maschine benötigt einen eigenen Parkschein – ein handgeschriebener Zettel reicht nicht.
Toleranz in der Praxis
Wenn das abgestellte Motorrad weder Fußgänger noch Radfahrer behindert, wird dies mal geduldet, mal abgestraft – es kommt auf die lokal verantwortlichen Behörden an. Thomas Grab, Sachgebietsleiter bei der Stuttgarter Verkehrsüberwachung sagt: "Die Straßenverkehrsordnung ist eindeutig. Das Parken auf dem Gehweg ist für Kraftfahrzeuge verboten", sagt er. In Stuttgart zeige man jedoch eine gewisse Toleranz bei Zweirädern.
Strafen bei Falschparken
Nach der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung drohen Gehweg-Parkern empfindlichere Strafen. Das Verwarnungsgeld steigt von 20 auf 55 Euro, bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sind 70 Euro fällig. Kommt es zu einem Unfall, dann stehen sogar 100 Euro auf dem Knöllchen.
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